KAMPF UM SCHADENERSATZ

MIT RA LECH OBARA, DEM VORSITZENDEN DES PATRIA NOSTRA VEREINS SPRICHT ZENON BARANOWSKI

DER PATRIA NOSTRA VEREIN ERGREIFT SEIT GERAUMER ZEIT MASSNAHMEN AUF GERICHTLICHEM WEGE, UM VON DEM DEUTSCHEN STAAT SCHADENERSATZ FÜR DAS WÄHREND DES ZWEITEN WELTKRIEGS DURCH DIE POLEN ERLITTENE UNRECHT ZU ERHALTEN. OBWOHL DAS GAR NICHT SO EINFACH IST.

Fangen wir mit einer Erklärung an, denn es gibt viele Menschen, die Kriegsreparationen mit den Schadenersatzansprüchen natürlicher Personen für die Schäden und Unrechtstaten, durch die staatlichen Behörden oder deren Beamten verübt, gleichstellen. Dabei wird in der völkerrechtlichen Lehre zwischen den Kriegsreparationen und individuellen Schadenersatzansprüchen unterschieden. Kurz und bündig erklärt, bei den Kriegsreparationen geht es um Schadenersatz zwischen den Staaten, wobei die individuellen Ansprüche die Schäden bestimmter Personen am Leben und an der Gesundheit, Sklavenarbeit und Zwangsarbeit sowie die Sachschäden umfassen. Die Frage sowohl der Kriegsreparationen, als auch der individuellen Schadenersatzansprüche wurde noch nicht endgültig in den Rechtsvorschriften geregelt. Die Erklärung der Regierung der Volksrepublik Polen über den Verzicht auf Reparationen gegenüber der DDR ist als mangelhaft zu beurteilen und hat als solche keine Rechtskraft. Abgesehen davon bezog sich diese Erklärung lediglich auf die DDR und umfasste keinesfalls die individuellen Ansprüche.

Individuelle Ansprüche können vor Gericht geltend gemacht werden. Hier taucht jedoch das Problem der Staatenimmunität auf.

UND FOLGLICH WERDEN PRIVATE ANSPRÜCHE GEGEN DEUTSCHLAND DURCH DIE GERICHTE NICHT ÜBERPRÜFT.

Dieses Rechtsinstitut ist für die Geltendmachung individueller Schadenersatzansprüche von entscheidender Bedeutung. Die Gerichtsimmunität in einem Zivilverfahren bedeutet, dass weder der Staat, noch dessen Organe vor Gerichten eines anderen Staates angeklagt werden dürfen. Daraus ergibt sich für das polnische Gericht eben die Notwendigkeit, die gegen die BRD erhobenen Klage abzuweisen. Und das, obwohl die Quelle der Normen bezüglich der Staatenimmunität in einer internationalen Rechtspraxis liegt. Die polnische Zivilverfahrensordnung enthält keine direkte Regelung bezüglich der Gerichtsimmunität eines fremden Staates. Die polnischen Gerichte, indem sie die Klagen auf Wiedergutmachung der durch die Opfer deutscher Verbrechen erlittenen Unrechtstaten abgewiesen haben, stellten fest, dass die Gerichtsimmunität eine völkerrechtliche Norm ist.

WIR BETONEN JEDOCH, DASS SICH DIESE EINSTELLUNG DER GERICHTE ZUR STAATENIMMUNITÄT ÄNDERT.

Im Beschluss vom 29. Oktober 2010 über Pazifizierung des Dorfes Szczecyn im Jahre 1944 hat das Oberste Gericht vorgetragen, dass es sich dabei um ein Gewohnheitsrecht handelt, mit der Evolution des Völkerrechts besteht jedoch die Hoffnung, dass dieses Prinzip in der Zukunft aufgehoben wird. Das Oberste Gericht trug ferner vor, dass „auf der aktuellen Entwicklungsetappe des öffentlichen Völkerrechts dem deutschen Staat die Gerichtsimmunität in den Sachen wegen Ansprüche aus unerlaubten Handlungen, durch die deutschen Streitkräfte während des Zweiten Weltkriegs auf dem Gebiet Polens begangen, zusteht“. Es fügte ferner hinzu, dass die Gerichtsimmunität von keiner absoluter Natur sei, sondern das Produkt der Entscheidungspraxis bilde, die auf einer gewissen „Entwicklungsetappe des Völkerrechts“ zur materiellen Einschränkung dieses Instituts führen kann.

GERADE IN DER ENTSCHEIDUNGSPRAXIS DER GERICHTE IST EIN BEDEUTSAMES ELEMENT AUFGETRETEN, WONACH DIE IMMUNITÄT NICHT IM FALLE VON KRIEGSVERBRECHEN ODER VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT VERWENDET WERDEN DARF.

Das war ein weiterer Versuch, die Staatenimmunität aufzuheben. Es geht hier um den Fall „Ferrini gegen Bundesrepublik Deutschland“, in der ein italienischer Bürger die Wiedergutmachung der Schäden geltend machte, die ihm während der Gefangenschaft, Deportation und Zwangsarbeit in Deutschland während des Zweiten Weltkriegs hinzugefügt wurden. Nach den Schwierigkeiten vor den Gerichten niedrigerer Instanzen verweigerte das italienische Oberste Gericht in der Entscheidung vom 11. März 2004 die Anerkennung der Gerichtsimmunität Deutschlands. Das Oberste Gericht stellte fest, dass sich die völkerrechtliche Norm dermaßen entwickelte, dass dieses Institut keine Anwendung auf Taten findet, die zum Tod, Gesundheitsschäden oder Vermögensschäden führten, auch wenn solche Taten durch Streitkräfte eines fremden Staates verübt wurden. Nach der Beschwerde der deutschen Behörden erkannte der Internationale Gerichtshof im Jahre 2012, dass Italien doch die Immunität des deutschen Staates verletzt hat, der für Verstoße gegen humanitäres Völkerrecht während des Zweiten Weltkriegs nicht zur Rechenschaft gezogen werden darf. Aus der Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichtshofs, der 2014 die Verfassungswidrigkeit mancher Vorschriften anerkannte, ergibt sich, dass die Staatenimmunität jedoch nicht bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit gilt. Inzwischen wurde diese gewohnheitsbedingte Immunität durch diese und viele weitere Sachen, vor allem in Griechenland und Italien, etwas gelockert.

EINE GRUPPE POLNISCHER ABGEORDNETER STELLTE BEIM VERFASSUNGSGERICHTSHOF EINEN ANTRAG BEZÜGLICH DER STAATENIMMUNITÄT IM JAHRE 2017, UND DANN ERNEUT IM JAHRE 2020. DIE ABGEORDNETEN BETONEN GERADE „DIE UNMÖGLICHKEIT DER GELTENDMACHUNG DES VON EINEM FREMDEN STAAT FÜR DIE KRIEGSVERBRECHEN, VÖLKERMORD UND VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT ZUSTEHENDEN SCHADENERSATZ VOR DEN POLNISCHEN GERICHTEN INFOLGE DER ANERKENNUNG DER GERICHTSIMMUNITÄT EINES FREMDEN STAATES“.

Wir hoffen auf das diesbezügliche Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Der Antrag von über einhundert Abgeordneten wartet bereits vier Jahre auf die Bearbeitung. Wir erwarten von dem polnischen Verfassungsgerichtshof eine analoge Entscheidung wie diese des italienischen Tribunals. Diese Entscheidung würde den Weg zur Geltendmachung derartiger Ansprüche vor den polnischen Gerichten öffnen.

Bislang erwiesen sich jedoch die Versuche, die Staatenimmunität zu überwinden, als halbwegs erfolgreich, aber sie zeugen auf jeden Fall von ständiger Evolution dieses Rechtsinstituts. Es ist zu erwarten, dass zusammen mit der Entwicklung der völkerrechtlichen Lehre auch die Auslegung der Immunität geändert wird, und die Gerichte werden so langsam erwägen, ob die Souveränität eines Staates nicht doch zu Gunsten von Personen eingeschränkt werden soll, die zurecht Schadenersatz für grobe Verletzung des humanitären Völkerrechts geltend machen.

Es ist dabei ein wesentliches Argument zu betonen, das für den Ausschluss der Immunität spricht, und zwar die Unmöglichkeit der Geltendmachung individueller Ansprüche vor den deutschen Gerichten. Wegen der gewohnheitsmäßigen Natur der Norm bezüglich der Staatenimmunität und der ausbleibenden Regelungen in dem polnischen Recht, ist für die Entscheidungspraxis auch die Stellungnahme des Obersten Gerichts von wesentlicher Bedeutung.

GRUNDSÄTZLICH STEHEN DIE DEUTSCHEN DEN DISKUSSIONEN NICHT NUR ÜBER DIE KRIEGSREPARATIONEN, SONDERN AUCH ÜBER SCHADENERSATZANSPRÜCHE, GAR NICHT OFFEN GEGENÜBER.

Das Problem liegt vor allem darin, dass die durch die deutsche Barbarei während des Zweiten Weltkriegs betroffenen Personen ihre Ansprüche vor den deutschen Gerichten nicht geltend machen können. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtshofs wurde die Haftung des deutschen Staates für die Kriegsmaßnahmen während des Zweiten Weltkriegs im Ausland ausgeschlossen. Ein Beispiel hierfür wäre der berühmte Fall aus dem Jahre 2003, als der Bundesgerichtshof erkannte, dass den Nachkommen der Opfer der Pazifizierung eines griechischen Dorfes Distomo kein Entschädigungsanspruch zusteht, denn zu dem Zeitpunkt, als dieses Verbrechen verübt wurde, standen die Opfer nicht unter dem völkerrechtlichen Schutz.

Außerdem gibt es immer wieder Meinungen, welche die Begründetheit der polnischen individueller Schadenersatzansprüche überhaupt abstreiten sollen. Sie werden von manchen deutschen Wissenschaftlern in Frage gestellt, die von einer „umfassenden Definition einer Reparation“ ausgehen. Wir müssen darauf gefasst sein, dass die Deutschen vor solchen Schwindeleien auch in der Zukunft nicht zurückschrecken werden, alles um die im Voraus angenommene These zu beweisen, dass alle unsere Ansprüche unbegründet sind.

Zum Glück gibt es auch eine Gruppe von Juristen und Historikern, die sich für die Reparationen bzw. Schadenersatzansprüche für das Polen und die Polen einsetzen. Der Historiker Dr. Karl Heinz Roth hat das Buch „Verdrängt – Vertagt – Zurückgewiesen: Die deutsche Reparationsschuld am Beispiel Polens und Griechenlands” geschrieben, dessen polnische Übersetzung durch das Westinstitut Posen (Instytut Zachodni w Poznaniu) herausgegeben wurde. Diese Veröffentlichung stieß auf positive Reaktionen mancher deutschen Historiker. Vor allem aber der mit dem Patria Nostra Verein zusammenarbeitenden Personen: Prof. Stephan Lehnstaedt aus Touro College Berlin, sowie Ahlrich Meyer, Werner Röhr, Hannes Heer und Christoph Schminck-Gustavus.

PATRIA NOSTRA HAT ES BEREITS VERSUCHT, IN VERBINDUNG MIT DER PAZIFIZIERUNG VON WOLA VOR GERICHT ZU TRETEN.

Die Konferenz über das Massaker von Wola fand im Jahre 2019 statt. Wir haben an den Thesen bezüglich der individuellen Ansprüche gearbeitet. Aus verschiedenen Gründen konnte diese Sache jedoch nicht abgeschlossen werden. Wir unterstützen die Handlungen anderer Rechtsträger in den Sachen bezüglich der individuellen Ansprüche und solidarisieren uns mit ihnen. Und entwickeln unsere eigenen Maßnahmen. Letztes Jahr war während der internationalen wissenschaftlichen Konferenz in Berlin „Die Deutschen und die Verbrechen in Polen während des Zweiten Weltkriegs“ von dem deutschen Terror und dem Völkermord an den Polen während des Zweiten Weltkriegs die Rede. Es wurde beispielsweise über das moralische Recht diskutiert, von Deutschland Kriegsreparationen für unvorstellbare Zerstörungen geltend zu machen, die Polen währen des Krieges erlitten hat.

DAS NEUESTE, UMFASSENDE PROJEKT HEISST „KASCHUBISCHES GOLGOTA” – ÜBER DAS MASSAKER VON PIAŚNICA.

Ja, im September haben wir mit der Umsetzung dieses Projektes angefangen. Es wird aus den Mitteln des Nationalen Instituts für Freiheit – Zentrum für die Entwicklung einer Bürgergesellschaft (Narodowy Instytut Wolności – Centrum Rozwoju Społeczeństwa Obywatelskiego) finanziert. Und im Rahmen dieses Projektes wurden zwei Konferenzen vorgesehen. Die wissenschaftliche Konferenz in Trójmiasto ist für Februar nächstes Jahr geplant. Anschließend findet noch eine ähnliche Konferenz in Berlin „Piaśnica – ein in Polen und in Deutschland vergessenes Verbrechen“ statt. Mit dem Projekt wird das Ziel verfolgt, sowohl der polnischen als auch der deutschen Gesellschaft vor Augen zu führen, dass der erste Völkermord, den die deutschen Streitkräfte mittels der deutschen Zivilbevölkerung an dem polnischen Volk verübten, gerade das Massaker von Piaśnica war. Den Historikern zufolge sind dem Völkermord in den Wäldern von Piaśnica von 12 Tsd. bis zu 14 Tsd. Menschen zum Opfer gefallen. Davon möchten wir erzählen, denn unseren Forschungen zufolge sind die Tatsachen bezüglich dieses grausamen Verbrechens den Menschen völlig unbekannt. Wir machen uns nicht vor, dass die deutsche Gesellschaft, der mehrere Verbrechen der deutschen Streitkräfte im besetzten Polen unbekannt sind, von dem Massaker von Piaśnica etwas mitbekommen hat. Auch hier hoffen wir auf Unterstützung – darunter seitens der Medien – von der deutschen Seite. Viele unserer Maßnahmen werden in Deutschland, in Berlin, von dem dortigen auslandspolnischen Journalist – Krzysztof Novak – an die große Glocke gehängt. Er war auch derjenige, der einen äußerst interessanten Interview mit Prof. Roth durchführte.

EIN WICHTIGES ELEMENT IST DIE ENTWICKLUNG DES MODELLS INDIVIDUELLER ANSPRÜCHE UND DEREN GELTENDMACHUNG.

Während dieser Konferenz möchten wir das Modell individueller Ansprüche seitens der Familien der Opfer gegen den deutschen Staat darlegen und die Frage der strafrechtlichen Haftung für das Massaker von Piaśnica besprechen. Wir hoffen darauf, dass die Nachfahren der Opfer Kontakt mit uns aufnehmen werden. Wir haben den individuellen Schadenersatzansprüchen gewidmete Rechtsunterlagen vorbereitet. Unsere Arbeiten sollten mit einer konkreten Klage gegen den deutschen Staat abgeschlossen werden, die durch die Familien der Opfer von Piaśnica erhoben wird und in der wir mit rechtlich stichhaltigen Argumenten begründen würden, dass die Geltendmachung solcher Ansprüche möglich ist. Ich möchte noch einmal betonen, dass diese Evolution der Auslegung der gewöhnlichen Staatenimmunität dermaßen ernsthaft fortschreitet, dass sich auch die Einstellung der Staaten zur Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geändert hat und in vielen Staaten sind solche Entscheidungen bereits ergangen.

VIELEN DANK FÜR DAS GESPRÄCH.

Beitrag abrufbar unter: http://wp.naszdziennik.pl/2021-10-16/356772,zawalczymy-o-odszkodowania.html

NICHT NUR ERINNERUNG

Zenon Baranowski

Es wird von immer mehr Gerichten anerkannt, dass die bisherige Rechtspraxis, die Staaten vor individuellen Klagen bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und bei Kriegsverbrechen zu schützen, nicht mehr gültig ist und individuelle Klagen zulässig sind.

Es ist möglich, den gewohnheitsrechtlichen Grundsatz der Immunität zu überwinden, wenn es sich um individuelle Schadenersatzansprüche wegen des während des Zweiten Weltkriegs erlittenes Unrecht handelt.

Im September beginnt der Patria Nostra Verein mit der Umsetzung des Projektes „Kaschubisches Golgota“ über das Massaker von Piaśnica. Das Projekt wird aus den Mitteln des Nationalen Instituts für Freiheit – Zentrum für die Entwicklung einer Bürgergesellschaft (Narodowy Instytut Wolności – Centrum Rozwoju Społeczeństwa Obywatelskiego) finanziert. Im Rahmen von diesem Unterfangen wurden zwei Konferenzen u.d.T. „Piaśnica – ein in Polen und in Deutschland vergessenes Verbrechen” vorgesehen. Eine Konferenz wurde in Berlin geplant. Während dieser Konferenz werden solche juristischen Aspekte wie die strafrechtliche Haftung für das Massaker von Piaśnica besprochen. Am Beispiel von Piaśnica wird auch die Frage der individuellen Haftung des deutschen Staates für die während des Zweiten Weltkriegs begangenen Verbrechen angesprochen.

Während dieser Konferenz möchten wir das Modell individueller Ansprüche seitens der Opfer und der Familien bereits verstorbener Personen gegen den deutschen Staat darlegen – erklärt RA Lech Obara im Gespräch mit der Tageszeitung „Nasz Dziennik“.

Er betont, dass die Frage der Geltendmachung individueller Ansprüche in juristischer Hinsicht durch den Patria Nostra Verein bereits bei dem Massaker von Wola geschildert wurde. – Jetzt analysieren wir den Fall Piaśnica – so der Rechtsanwalt.

In dem Wald von Piaśnica wurden zwischen September 1939 und April 1940 – den Schätzungen zufolge – sogar bis zu 14 Tausend Menschen ermordet. Unter den Opfern der Deutschen waren die Vertreter der Intelligenz, verschiedener Stände, darunter auch Frauen und sogar Kinder. – Jede Initiative, die eine „Wiedergutmachung“ anstrebt – obwohl dieses Wort bei einer Gräueltat wie diese in dem Wald von Piaśnica äußerst unangemessen ist – verdient Anerkennung – bemerkt Marcin Drewa aus dem Verein „Rodzina Piaśnicka“ im Gespräch mit „Nasz Dziennik“. – Es ist äußerst wichtig, nicht nur um die Erinnerung an das Verbrechen zu kämpfen, und genau das tun wir. Wir propagieren die Geschichte über den Wald in Piaśnica und über sonstige Standorte deutscher Verbrechen, die während des Zweiten Weltkriegs in Pommern verübt wurden, und es gibt Unmengen davon. Wir verbreiten die Wahrheit über die Geschichte, wir erziehen die jungen Generationen und ich unterstütze solche Initiativen immer, wenn es möglich ist, um die Würde und Wiedergutmachung für die Opfer zu kämpfen. Ich freue mich sehr darüber, dass gerade RA Lech Obara – der für seinen Kampf für die Rechte der Opfer des Zweiten Weltkriegs bekannt ist, diese Initiative ergreift – fügt der Aktivist hinzu.

REPARATIONEN UND ANSPRÜCHE

Rechtsanwalt Lech Obara betont, dass es viele Menschen gibt, die zwischen Reparationen und individuellen Ansprüchen nicht so richtig unterscheiden können, dabei wird in der völkerrechtlichen Lehre zwischen den Kriegsreparationen und individuellen Schadenersatzansprüchen unterschieden. Die zweiten können vor Gericht geltend gemacht werden. Hier taucht jedoch das Problem der sog. Staatenimmunität auf, was bedeutet, dass private Ansprüche gegen Deutschland durch die Gerichte nicht überprüft werden.

Der Rechtsanwalt betont jedoch, dass sich dieses Recht aus einer Rechtspraxis ergibt, die in der letzten Dekade sichtbar gelockert wurde. Darauf wies übrigens das polnische Oberste Gericht in seiner Entscheidung von 2010 hin. In der letzten Dekade waren auch die Urteile der italienischen und griechischen Gerichte ergangen. In Italien stellte das Oberste Gericht fest, dass Deutschland keine Immunität zusteht. Nachdem Deutschland die Berufung eingelegt hatte, wurde dieses Urteil durch den Internationalen Gerichtshof in Den Haag geändert, der italienische Verfassungsgerichtshof erkannte jedoch 2014, dass die Rechtspraxis, die Staaten bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und bei Kriegsverbrechen vor individuellen Klagen zu schützen, nicht mehr gültig ist und sogar individuelle Klagen zulässig sind.

Der Vorsitzende des Patria Nostra Vereins erwartet von dem polnischen Verfassungsgerichtshof eine ähnliche Entscheidung wie die des italienischen Tribunals. – Und das ist auch die Idee hinter unserem Antrag – das durch das Tribunal der Weg für derartige Verfahren eröffnet wird – so der Abgeordnete Arkadiusz Mularczyk, einer der Vertreter der Antragsteller im Gespräch mit „Nasz Dziennik“. Eine Abgeordnetengruppe hat 2017 einen Antrag bezüglich der Staatenimmunität eingereicht, und dann erneut im Jahre 2020. Die Abgeordneten betonen „die Unmöglichkeit der Geltendmachung des von einem fremden Staat für die Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zustehenden Schadenersatz vor den polnischen Gerichten infolge der Anerkennung der Gerichtsimmunität eines fremden Staates“.

Es bleibt jetzt nur, die Prüfung des Antrags durch den Verfassungsgerichtshof abzuwarten, der es jedoch nicht eilig hat.

Wir haben den Antrag vorbereitet, außerdem habe ich mit einem Schreiben die Bearbeitung des Antrags ersucht, ich warte jetzt auf die Überprüfung – berichtet Arkadiusz Mularczyk. – Auch ich bin davon überzeugt, dass es sich dabei um eine äußerst wichtige Frage hinsichtlich der Möglichkeit der Geltendmachung von Ansprüchen handelt, denn die Kriegsgeneration scheidet allmählich von der Erde. Ich bedauere, dass sich das Tribunal so lange mit dieser Sache beschäftigt – konstatiert er.

Beitrag abrufbar unter: http://wp.naszdziennik.pl/2021-08-30/355325,nie-tylko-pamiec.html

 

Kaszubska Golgota na promocji „Winy bez pokuty…” – najnowszej publikacji stowarzyszenia Patria Nostra

We wtorek 30 listopada w Berlinie odbyła się promocja najnowszej publikacji wydanej przez Stowarzyszenie Patria Nostra we współpracy z Touro College Berlin – żydowsko-amerykańskiej uczelni, znajdującej się w stolicy Niemiec. Touro College jest partnerem stowarzyszenia Patria Nostra w realizacji projektu „Kaszubska Golgota”, finansowanego ze środków Narodowego Instytutu Wolności – Centrum Rozwoju Społeczeństwa Obywatelskiego w ramach PROO na lata 2018-2030.

Polski tytuł publikacji, sfinansowanej przez MSZ brzmi „Wina bez pokuty? Niemcy i zbrodnie w Polsce w czasie II wojny światowej”. Książka wydana została w języku niemieckim i jest przeznaczona dla niemieckiego odbiorcy. Odbiorcy, którego świadomość na temat zbrodni niemieckich popełnionych na terenie okupowanej Polski jest nikła.

Promocja publikacji pokonferencyjnej była spotkaniem autorów i prelegentów, w tym członków stowarzyszenia Patria Nostra, dr Pawła Ukielskiego z Muzeum Powstania Warszawskiego, dr Mateusza Falkowskiego z Instytutu Pileckiego, a także dziennikarzy polskich i niemieckich. Towarzyszyła jej dyskusja uznanych niemieckich historyków. Przeanalizowali oni kwestie przyszłości niemieckiej pamięci o zbrodniach wojennych w okupowanej Europie, dokonanych na różnych narodach. Nasza książka była więc w pewnym sensie wstępnym rozważaniem i podstawą do interesującej i cennej naukowo i merytorycznie dyskusji.

Debatę moderował prof. Stephan Lehnstaedt z Touro College Berlin, kierujący wydziałem Studia nad Holocaustem. Udział w niej wzięli: prof. dr Peter Oliver Loew (dyrektor Niemieckiego Instytutu Polskiego w Darmstadt),  dr Jörg Morré (Dyrektor Muzeum Niemiecko-Rosyjskiego w Berlinie) oraz dr Sabine Rutar (Instytut Studiów Europy Wschodniej i Południowo-Wschodniej w Regensburg).

Spotkanie w tak znakomitym gronie było także pretekstem do zaprezentowania projektu „Kaszubska Golgota”, dotyczącego zbrodni piaśnickiej. Temat Piaśnicy ten wpisywał się w dyskusję, która przecież koncentrowała się wokół niemieckich zbrodni dokonanych w Polsce (i na Polakach” podczas II wojny światowej. Autorzy publikacji, prelegenci, wykładowcy oraz studenci Touro College Berlin, a także przybyli goście otrzymali teczki i notesy promujące projekt „Kaszubska Golgota”. Zadawali dużo pytań na jego temat. Zaoferowali swoją pomoc i współpracę.

Ulotki i notesy zostawione także zostały w Instytucie Pileckiego w Berlinie, który specjalnie w tym celu członkowie stowarzyszenia Patria Nostra odwiedzili przed konferencją.